Kompetenzbereich

Ärztlicher Behandlungsfehler

Durchsetzung Ihrer Rechte bei medizinischen Kunstfehlern

In Arzthaftungsprozessen geht es oft um die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das Problem: Diese Prozesse dauern durch Gutachten oft Jahre.

Ehem. OLG Richter
Fachbuchautor
Spezialisiert seit 30+ Jahren

Die Herausforderungen bei Behandlungsfehlern

Das Zeit-Problem

Wenn nach Jahren endlich der Fehler feststeht, hat sich der Gesundheitszustand des Patienten oft verändert oder verschlechtert. Der Anwalt muss dann sofort neu vortragen.

Aktualität der Daten

Gerichtsentscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind oft wertlos, weil die Rechtsprechung Schmerzensgelder stetig erhöht und Inflation und Zinsphasen berücksichtigt werden müssen.

Dokumentationspflichten

Ärzte sind zur vollständigen Dokumentation verpflichtet. Lücken können im Prozess zu Ihren Gunsten gewertet werden.

Lebensglück als Maßstab

Es genügt nicht, Folgen nur aufzulisten. Man muss dem Gericht erklären, wie sich der Fehler auf das Lebensglück auswirkt.

Mein Vorteil für Sie

Als stellvertretender Vorsitzender der Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein und Autor des Standardwerks zum Schmerzensgeld kenne ich beide Seiten. Ich weiß, wie Gutachter denken und welche Argumente vor Gericht überzeugen.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Fehlerhafte Diagnose oder Behandlung
Mangelnde Aufklärung vor dem Eingriff
Hygienemängel und Infektionen
Fehler bei der Medikamentengabe
Organisationsverschulden
Dokumentationsmängel

Beweislastumkehr bei groben Fehlern

Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Das bedeutet für Sie einen entscheidenden Vorteil:

Normalfall

Der Patient muss beweisen, dass der Fehler seinen Schaden verursacht hat.

Bei grobem Fehler

Der Arzt muss beweisen, dass sein Fehler nicht ursächlich war.

Häufig gestellte Fragen

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die Behandlung vom medizinischen Standard abweicht. Typische Anzeichen sind: unerwartete Komplikationen, fehlende Aufklärung vor Eingriffen, Verwechslungen oder verzögerte Diagnosen. Als Richter a.D. kenne ich die Anforderungen der Rechtsprechung genau.

Meine Vorgehensweise

So setze ich Ihre Ansprüche durch

Von der ersten Analyse bis zur erfolgreichen Durchsetzung – ich begleite Sie professionell durch jeden Schritt Ihres Arzthaftungsverfahrens.

Schritt 1

Erstgespräch

Wir besprechen Ihren Fall vertraulich und klären die Erfolgsaussichten. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Ihren Ansprüchen und dem weiteren Vorgehen.

Schritt 2

Aktenanalyse

Sorgfältige Prüfung aller medizinischen Unterlagen, Behandlungsprotokolle und Dokumentationen. Identifizierung möglicher Behandlungsfehler und Beweislastfragen.

Schritt 3

Sachverständigengutachten

Beauftragung eines unabhängigen medizinischen Gutachters zur fachlichen Beurteilung. Das Gutachten ist oft entscheidend für den Nachweis des Behandlungsfehlers.

Schritt 4

Schadensberechnung

Ermittlung aller Schadenspositionen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten, Pflegekosten. Als Autor des Standardwerks kenne ich die Schmerzensgeldtabellen genau.

Schritt 5

Außergerichtliche Verhandlung

Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung oder Klinik zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ziel ist eine faire Einigung ohne langwieriges Gerichtsverfahren.

Schritt 6

Gerichtliche Durchsetzung

Falls erforderlich: Klageerhebung und kompetente Vertretung vor Gericht. Mit meiner Erfahrung als ehemaliger OLG-Richter führe ich Ihren Prozess zum Erfolg.

Vermuten Sie einen Behandlungsfehler?

Lassen Sie Ihren Fall unverbindlich prüfen. Ich sage Ihnen ehrlich, ob Erfolgsaussichten bestehen und welche Schritte sinnvoll sind.

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