Kompetenzbereich

Sexueller Missbrauch & Vergewaltigung

Ich bin einer der ganz wenigen Rechtsanwälte, die speziell auf Schmerzensgeldansprüche nach sexuellem Missbrauch spezialisiert sind.

Der sexuelle Missbrauch an Kindern und Jugendlichen kam bei der katholischen Kirche in den letzten Jahrzehnten mehr als 6.000 Mal vor; die Dunkelziffer liegt um ein Vielfaches höher.

Ehem. OLG Richter
Fachbuchautor
Spezialisiert seit 30+ Jahren

Die Realität des sexuellen Missbrauchs

Der Seelenmord

Sexueller Missbrauch ist „Seelenmord und lebendiges Sterben". Die psychischen Folgen begleiten Betroffene oft ein Leben lang: Alpträume, Verfolgungsängste, Todesangst, Panikattacken, Alkoholismus, Suizidversuche, Störungen der Sexualität und Beziehungsunfähigkeit – die Auswirkungen reichen in alle Lebensbereiche hinein.

Besonderheiten der Fälle

Die Fälle des sexuellen Missbrauchs weisen Besonderheiten auf: Meist vorpubertäre Jungen als Opfer. Steigerung von Streicheln bis zu Anal-/Oralverkehr über viele Jahre. Kein körperlicher Schaden, aber massiver psychischer Schaden.

Das Problem

Bei psychischen Schäden fällt das Schmerzensgeld oft niedrig aus, weil diese vor Gericht fast nie korrekt geltend gemacht werden. Richter fragen danach oft nur nebenbei.

Die juristische Wende: Gleichstellung psychischer Schäden

Was Ihnen bisher kein Rechtsanwalt gesagt hat: Körperschäden und Gesundheitsschäden sind gleichwertig.

Der EuGH hat anerkannt, dass jeder psychische Schaden ein Gesundheitsschaden ist, wenn er medizinisch relevant ist. Der BGH hat sich dem angeschlossen.

Psychische Schäden erhöhen das Schmerzensgeld gewaltig. Es besteht kein Rangverhältnis mehr zum Körperschaden.

Vgl. BGH, 10.02.2022 - VI ZR 937/20, VersR 2022, 712 mit Anm. Jaeger.

Warum Sie einen Spezialisten brauchen

Um diese hohen Summen zu erreichen, muss man emotionalisieren und verdeutlichen. Die Entscheider müssen „mit-leiden" und den Ekel sowie den Schmerz begreifen. Nur ein Spezialist kann dies Richtern und der UKA vermitteln.

Wegweisendes Urteil

Wegweisendes Urteil: LG Köln 2023

“Höchstrichterliche Anerkennung des schweren Unrechts – ein Meilenstein für Betroffene.”

300.000 €

Es gibt zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker bisher nur eine einzige, wegweisende Gerichtsentscheidung. Es ist die Entscheidung des LG Köln aus dem Jahre 2023, die einem Betroffenen (ehemaliger Messdiener) ein Schmerzensgeld von 300.000 € zusprach. Auch die Richter, die das Urteil erlassen haben, mussten juristisches Neuland betreten.

Landgericht Köln 2023
Zwei Verfahrenswege

Vorgehensweise: UKA-Verfahren vs. Zivilprozess

“Es gibt zwei Wege, um gegen Bistümer vorzugehen – die Wahl der richtigen Strategie entscheidet über den Erfolg.”

Antrag an die UKA (Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids)

Die UKA soll Anerkennungsleistungen erbringen, die sich an gerichtlichen Schmerzensgeldern orientieren. Das Standard-Formular der UKA fragt oft nicht tief genug nach den psychischen Folgen, obwohl diese für die Höhe ausschlaggebend sind. Die UKA stellt primär auf die Zahl der Taten ab.

Wichtig: Stellen Sie keinen Antrag ohne anwaltliche Hilfe!

Die Behauptung, Zahlungen seien auf 50.000 € begrenzt, ist rechtlich nicht haltbar und inhaltlich falsch. Laut Tätigkeitsbericht der UKA 2022 wurden in 143 Entscheidungen mehr als 50.000 € zugesprochen – ausnahmslos mit Zustimmung der kirchlichen Institutionen.

Erfolgreiche Strategie

Meine Empfehlung & Strategie

“Die richtige Strategie macht den Unterschied zwischen einer symbolischen Zahlung und angemessener Entschädigung.”

Professionelle Begleitung

Ich empfehle, zunächst einen Antrag bei der UKA zu stellen (Vorteil: schnelle Zahlung, Widerspruchsrecht, keine Retraumatisierung durch Prozess).

Die „Zweitantrag"-Strategie (Widerspruch & Neuantrag)

Seit 2023 ist es möglich, nach Abschluss des Verfahrens einen neuen Antrag mit „neuen Informationen" zu stellen (z.B. basierend auf dem LG Köln Urteil oder neu hochgekommenen Erinnerungen/Verdrängung). Mehr als 1.000 Betroffene haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht und deutlich höhere Anerkennungsleistungen erhalten.

Verweis auf Ziff. 12 Abs. 2 der VerfAO (Neue Informationen).

Argumentation: Urteil LG Köln (Fall Menne) als neue Bemessungsgrundlage.

Argumentation: Verdrängung und erst jetzt bewusste psychische Folgen (Trauma, Suizidversuche, Alkoholismus, Beziehungsunfähigkeit).

Neu aufgearbeitete Erinnerungen an Einzelheiten der Taten, die zuvor verdrängt waren.

Nachträglich erkannte Bedeutung der psychischen Folgen für die Bemessung der Anerkennungsleistung.

Die Vorsitzende der UKA erklärte 2024, dass das Urteil des LG Köln auch für Altfälle Bedeutung haben könne und dass frühere Anträge gemäß Ziff. 12 der Verfahrensordnung unter Berufung auf das Urteil als „Neues Vorbringen" erneut eingereicht werden können.

§ 253 BGB – Die Rechtsgrundlage

Der Gesetzgeber hat in § 253 BGB für die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts (Sexueller Missbrauch und Vergewaltigung) ein Schmerzensgeld vorgesehen, weil bei fehlendem Körperschaden sonst kein Schmerzensgeld hätte gezahlt werden müssen. Natürlich hat die Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in jedem Fall eine Gesundheitsverletzung zur Folge, aber diese Erkenntnis ist neu.

„Bedenken Sie: Ich verstehe Ihr Schicksal, ich kann verständnisvoll mit Ihnen umgehen – ohne Retraumatisierung."

— Lothar W. Jaeger

Häufig gestellte Fragen

Betroffene haben Anspruch auf Schmerzensgeld für das erlittene Leid, Schadensersatz für Therapiekosten und Verdienstausfall, sowie oft zusätzlich auf "Anerkennung" durch kirchliche Kommissionen. Die Höhe richtet sich nach der Schwere und Dauer des Missbrauchs sowie den Folgen.

Der Weg zu Ihrer Entschädigung

So unterstütze ich Sie

Von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche – ich begleite Sie durch jeden Schritt des Verfahrens.

Schritt 1

Erstgespräch

Vertrauliches Gespräch über Ihre Erlebnisse. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und mögliche Handlungsoptionen – ohne Zeitdruck und mit größter Diskretion.

Schritt 2

Fallanalyse

Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, Verjährungsfristen und Erfolgsaussichten. Ich analysiere, ob ein UKA-Antrag, Zivilklage oder beide Wege sinnvoll sind.

Schritt 3

Beweissicherung

Zusammenstellung aller relevanten Unterlagen: Therapieberichte, ärztliche Atteste, Zeugenaussagen. Sorgfältige Dokumentation für ein überzeugendes Verfahren.

Schritt 4

Antragstellung

Formulierung und Einreichung des Antrags bei der UKA oder Klageerhebung vor Gericht. Professionelle Begründung für optimale Erfolgsaussichten.

Schritt 5

Verhandlung

Konsequente Vertretung Ihrer Interessen in Verhandlungen mit Bistümern oder vor Gericht. Ich setze mich kompromisslos für angemessene Entschädigungen ein.

Schritt 6

Entschädigung

Durchsetzung einer fairen Entschädigung, die Ihrem Leid entspricht – nicht das Minimum, das Institutionen bereit sind zu zahlen.

Lassen Sie sich nicht mit weniger abspeisen

Ich setze mich dafür ein, dass Betroffene die Entschädigung erhalten, die ihrem Leid entspricht – nicht das, was Institutionen bereit sind zu zahlen.

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