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Der Zweitantrag: Ihre Chance auf Nachzahlung
Viele Betroffene haben in den vergangenen Jahren Anerkennungsleistungen erhalten, die aus heutiger Sicht viel zu niedrig waren. Die gute Nachricht: Das Verfahren ist nicht endgültig geschlossen.
Nach Ziff. 12 Abs. 2 der Verfahrensordnung (VerfAO) können Sie einen erneuten Antrag stellen, wenn es „neue Informationen" oder „neues Vorbringen" gibt. Mehr als 1.000 Betroffene haben diesen Weg bereits gewählt – oft mit Erfolg.
Der Türöffner: Das Urteil des LG Köln (300.000 €)
Der wichtigste Hebel für Ihren Zweitantrag ist das Urteil des Landgerichts Köln vom 13.06.2023 (Az. 5 O 197/22). Das Gericht sprach einem Betroffenen 300.000 Euro Schmerzensgeld zu.
Warum dieses Urteil alles ändert
Die Vorsitzende der UKA hat 2024 bestätigt, dass dieses Urteil direkte Auswirkungen auf die UKA-Zahlungen hat:
"„Der Kölner Schmerzensgeldprozess ... wirkt sich nach seiner Rechtskraft unmittelbar auf die Bemessung der Anerkennungsleistungen ... aus, weil diese sich im 'Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zuerkannten Schmerzensgelder' bewegen müssen."
Das bedeutet für Sie: Wenn Sie Ihren ersten Bescheid vor diesem Urteil erhalten haben, ist die Bemessungsgrundlage heute eine andere. Das Urteil selbst gilt als „neue Information".
Die Strategie: Psychische Schäden richtig bewerten
Früher zählten vor allem körperliche Schäden. Heute wissen wir: Sexueller Missbrauch ist „Seelenmord".
Typische Symptome und Folgen, die oft vergessen werden
Im ersten Antrag schämen sich viele Betroffene oder haben Symptome verdrängt. Im Zweitantrag müssen diese jedoch schonungslos auf den Tisch:
- kPTBS (Diagnose): Komplexe posttraumatische Belastungsstörung.
- Bindungsunfähigkeit: Scheiternde Ehen, Einsamkeit.
- Berufliche Einbußen: Abbrüche von Ausbildung oder Studium.
- Psychosomatische Schmerzen: Panikattacken, Erstarrung, körperliche Reaktionen.
Vergleich: Alte Rechtslage vs. BGH/EuGH
Viele Anwälte arbeiten noch nach alten Standards. Der Bundesgerichtshof (BGH) und der EuGH haben jedoch eine Wende vollzogen. Psychische Schäden sind körperlichen Schäden nun gleichgestellt.
| Frühere Betrachtung | Neue Rechtslage (BGH & EuGH) |
|---|---|
| Psychischer Schaden oft nur „Begleiterscheinung". | Gleichwertigkeit: Psychischer Schaden = Gesundheitsschaden. |
| Hohes Schmerzensgeld nur bei körperlicher Verletzung. | Hohes Schmerzensgeld auch ohne körperliche Spuren. |
| Fokus auf die Tat (Was ist passiert?). | Fokus auf die Folgen (Wie leben Sie heute?). |
"Experten-Tipp: Nutzen Sie diese Argumentation! Da die UKA sich an staatlichen Gerichten orientieren muss, darf sie diese höchstrichterliche Rechtsprechung nicht ignorieren.
Checkliste: Was gilt als „neue Information"?
Damit die UKA Ihren Zweitantrag überhaupt prüft, brauchen Sie einen zulässigen Grund. Einer dieser Punkte muss erfüllt sein:
1. Das LG Köln Urteil: Verweis auf die geänderte Bemessungsgrundlage.
2. Neue Erinnerungen: Taten, die vorher verdrängt waren.
3. Neue Diagnosen: Ärztliche Atteste, die erst jetzt vorliegen (z.B. kPTBS).
4. Spätfolgen: Arbeitsunfähigkeit oder Ehescheidungen, die kausal auf den Missbrauch zurückzuführen sind.
So bauen wir den Zweitantrag auf
Ein erfolgreicher Zweitantrag ist kein „Jammern", sondern eine juristische Argumentation. So strukturiere ich diese Anträge:
Ziff. I: Der rechtliche Anknüpfungspunkt
Wir begründen die Zulässigkeit mit dem LG Köln Urteil und der Erklärung der UKA-Vorsitzenden.
Ziff. II: Neues Vorbringen zum Tatgeschehen
Oft kommen durch Therapie neue Details ans Licht: War Gewalt im Spiel? Gab es weitere Täter? War die Frequenz höher als gedacht?
Ziff. III: Detaillierung der „Seelen-Schäden"
Hier emotionalisieren wir den Sachverhalt. Wir beschreiben nicht nur Diagnosen, sondern Lebensrealitäten:
- Nicht: „Der Mandant schläft schlecht."
- Sondern: „Der Mandant wacht seit 20 Jahren jede Nacht schweißgebadet auf, was zu chronischer Erschöpfung und Arbeitsplatzverlust führte."
Ziff. IV: Konkreter Zahlungsantrag
Wir fordern eine Neubewertung unter Berücksichtigung der 300.000-Euro-Marke des LG Köln.
Fazit: Akzeptieren Sie keine Almosen
Das LG Köln hat Maßstäbe gesetzt. Wenn Sie mit einer geringen Summe abgespeist wurden, ist das nicht das Ende.
Mein Rat: Stellen Sie den Zweitantrag nicht allein. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Entscheider bei der UKA begreifen, was Ihnen angetan wurde – ohne dass Sie sich durch unsachgemäße Fragen retraumatisieren lassen müssen.
Häufig gestellte Fragen

Über den Autor
Rechtsanwalt • Ehem. Vors. Richter am OLG Köln a.D.
Lothar Jaeger ist ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Köln und einer der führenden Experten für Schmerzensgeld in Deutschland. Er ist Herausgeber des Standardwerks "Jaeger, Schmerzensgeld".


